Vereinsbeitrag

(Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung 18/5/2006)

 Gesamtbeitrag pro Quartal und Sparte

Sparte

Kinder (8 - 16 J.)

Jugendl.,Stud.,Arbl.,Rentner

Erwachsene  

Judo

30,- Eur

30,- Eur

42,- Eur

Aikido

39,- Eur

39,- Eur

51,- Eur

Bartitsu

24,- Eur

24,- Eur

36,- Eur

Dyn.SelbstVert.

48,- Eur

48,- Eur

60,- Eur

Fechten

45,- Eur

45,- Eur

75,- Eur

Tai Chi / Qigong

51,- Eur

67,- Eur

85,- Eur

 
setzt sich zusammen aus:

Grundbeitrag  +  Spartenbeitrag  + Aufnahmegebühr (nur bei Eintritt einmal je Sparte)

 

1.) Grundbeitrag

Erwachsene:

36,- Eur / je Quartal  

Jugendliche:

24,- Eur / je Quartal   

Der Jugendbeitrag gilt für Schüler,Studenten,Arbeitslose,Rentner (Nachweis unbedingt beifügen!)

Es wird ein Ermäßigung von 20% auf das zweite Familienmitglied, 30% auf das dritte Familienmitglied usw. gewährt.(Bis max. 50% !)

Die Ermäßigung wird nicht gegeben, wenn jedes eintretende Familienmitglied ein eigenes Einkommen hat !

 

2.) Spartenbeitrag

Sparte

Kinder (8 - 16 J.)

Jugendl.,Stud.,Arbl.,Rentner

Erwachsene 

Tai Chi / Qigong

27,- Eur

43,- Eur

49,- Eur

Aikido

15,- Eur

15,- Eur

15,- Eur

Judo

6,- Eur

6,- Eur

6,- Eur

Dyn.SelbstVert.

24,- Eur

24,- Eur

24,- Eur

Fechten

21,- Eur

21,- Eur

39,- Eur

 

Auf diesen Beitrag gibt es keine Ermäßigung!!

 

3.) einmalige, spartenabhängige Aufnahmegebühr

Judo

31,- Eur

Aufnahme,Paß,Jahressichtmarke

Aikido

26,- Eur

Aufnahme,Paß

Bartitsu

13,- Eur

Aufnahme

Dyn.SelbstVert.

13,- Eur

Aufnahme

Fechten

13,- Eur

Aufnahme

Tai Chi / Qigong

13,- Eur

Aufnahme

Für die Aufnahmegebühr gibt es keine Ermäßigung !

Hier haben Sie die Möglichkeit, den Aufnahmeantrag für den BKSV herunterzuladen.

Füllen Sie diesen Antrag aus,  und geben Ihn bei Ihrem Trainer zur Weiterleitung ab.

Für die Abteilung Judo fügen Sie bitte ein mit Namen versehenes Passfoto bei (JudoPass).

Wir möchten an dieser Stelle auf das Förderprogramm "Kids in die Clubs" aufmerksam machen. Es richtet sich an Jugendliche unter 18 Jahre, aus einkommensschwachen Familien. Voraussetzung ist, das Familieneinkommen wird aus Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen.

   

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